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Bauherrenhaftpflicht

November 27th, 2011 · Keine Kommentare

Wenn man sich daran macht, einen Neubau zu planen und zu bauen, sollte man im Bereich Versicherungen nicht nur an die Feuerversicherung oder Wohngebäudeversicherung denken, sondern auch an die wichtige Absicherung in Form der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Bereits mit der Auswahl des Grundstückes benötigt man diese Versicherung. Denn schon mit dem Kauf oder Besitz des Grundstückes hat man auch die Verkehrssicherungspflicht über den Grundbesitz. Sollte also jemand auf dem Grundstück zu Schaden kommen, haftet der Besitzer und zwar mit all seinem Vermögen. Wenn dann auf dem Grundstück noch gebaut wird, erhöht sich natürlich das Risiko. So können herumliegende Materialien, schlecht beleuchtete Wege oder ungesicherte Baugruben leicht zu einem Personenschaden führen. Für diese Fälle ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung gedacht. Die Bauherrenhaftpflicht wird dann herangezogen, wenn einem Dritten (zum Beispiel einem Besucher oder spielenden Kind) aufgrund der Fahrlässigkeit des Bauherrn ein Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden entstanden ist. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung begleicht Schadensersatzforderungen, die berechtigt sind, lehnt aber auch gleichzeitig unberechtigte Schadensersatzforderungen ab. Wie man sieht, ist die Bauherrenhaftpflicht eine wirkliche Pflichtversicherung für jeden Bauherren, da die Möglichkeiten eines Schadensfalles auf dem Grundbesitz nicht gerade gering sind. Bei der Berechnung der Bauherrenhaftpflicht sollte man auch die Eigenleistungen gewissenhaft eintragen, da diese meist bis zu einem Betrag von 25 000 Euro beitragsfrei mitversichert sind, darüber hinaus aber mit einem Prämienaufschlag bezahlt werden müssen. Wenn Öltank vorhanden sind, sollte man eine Gewässerschadenhaftpflicht beantragen und für sich selbst eine Risikolebensversicherung, um die finanziellen Risiken für den Partner oder die Familie einzugrenzen.

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